Rechtliches - Rechtsberatung
In den verschiedenen Bereichen des Einbruchschutzes kann man schnell mit rechtlichen Problemen konfrontiert werden. Juristische Laien sind mit dieser Thematik zweifellos überfordert. Was darf man, was darf man nicht? Neben Strafecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht gibt es noch Vieles, was der Bewertung und Beratung durch fachkompetente Juristen vorbehalten ist. Seitens dieser Webseite erfolgt keine Rechtsberatung, jedoch die Empfehlung, sich bei juristischen Fragen rechtzeitig mit einem Anwalt des Vertrauens in Verbindung zu setzen.
Was können Sie tun, wenn Sie den Einbrecher in Ihrer Wohnung ertappen?
Zunächst eine wichtige Anmerkung: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und auch kein zitierfähiger Hinweis für korrektes oder empfehlenswertes Verhalten, wenn Sie einen Einbrecher in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus auf frischer Tat ertappen. Lassen Sie sich diesbezüglich von erfahrenen Fachleuten, der Polizei oder von Rechtsanwälten Ihres Vertrauens beraten - am besten vor einem denkbar möglichen Einbruch.
Die Fantasie, welche unsere Vorfahren beim Bau von Burgen und Wehranlagen gehabt hatten, ist nicht mehr zeitgemäss. Einige kreative Ausführungsvarianten sind juristisch nicht zulässig und können daher nicht mehr realisiert werden. Die derzeitige Rechtsprechung ist nicht damit einverstanden, wenn Sie einem Einbrecher körperlichen Schaden zufügen. Fallgruben und dgl. sind nicht mehr erlaubt. Wenn Sie einen Einbrecher auf frischer Tat ertappen und einsperren, wird das u.U. als Nötigung und Freiheitsberaubung gewertet. Sie sollten daher bei einem Einbruch die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigen und die Polizei rufen.
Tipps für eine vermutlich rechtkonforme Verhaltensweise:
Wenn Sie einen Einbrecher auf frischer Tat in Ihrem Eigentum ertappen, dann versuchen Sie ihn verbal zu überzeugen, dass seine Tat nicht rechtskonform ist und reden Sie mit Ihm. Einbrecher sind auch nur Menschen. Bedenken Sie daher auch, dass sein derzeitiger risikoreicher "Beruf" keine gesellschaftliche Anerkennung hat und er bei diesen unglücklichen Bedingungen vielleicht unter psychischen Problemen leidet. Gehen Sie einfühlsam auf seine Probleme ein und besprechen Sie mit ihm seine Berufs- und Lebensziele. Wenn Ihr Einbrecher unter Zeitdruck stehen sollte, dann vereinbaren Sie ihm für eine eingehende Besprechung einen späteren Beratungstermin in einer geschützten und gesicherten Umgebung. Freundliche Polizisten ermöglichen hierfür einen Aufenthalt in geeigneten und gesicherten Räumlichkeiten zu interessanten Konditionen. Vielleicht bieten Sie ihm noch einen Schnaps oder ein paar Gläser Wein an. Weisen Sie ihn aber dann auch darauf hin, dass er unter Alkoholeinfluss nicht Auto fahren darf. In solchen Fällen stellt sich ggf. ein spezieller Abholdienst der Polizei zur Verfügung.
Oder Sie kochen ihm einen Kaffee. Geben Sie ihm einen Fragebogen, auf welchem er seine Wünsche darlegen kann. Machen Sie ein paar gute Fotos von ihrem ungebetenen Gast und bitten Sie ihn, die Genehmigung zur Veröffentlichung dieser Fotos rechtsverbindlich zu unterschreiben. Beachten Sie bitte hierbei auch die Gesetzeslage für das Recht am eigenen Bild. Für eventuell noch ausstehende Rückfragen lassen Sie sich bitte auch die Kontaktdaten mit aktueller Anschrift geben. Und dann bitten Sie ihn, doch wenigstens solange zu warten, bis die Polizei eingetroffen ist und ihn für eine intensivere Befragung mitnimmt.
Wenn Sie mit Ihrem Einbrecher ein persönliches und vertrauensvolles Gespräch führen können, dann sollten Sie die Chance nutzen und ihn bitten, aufgrund seiner "beruflichen" Kenntnisse und Erfahrungen Vorschläge für ein sicheres Zuhause zu machen und die sicherheitsrelevanten Schwachstellen Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses aufzuzeigen. Wenn Sie dieses erfolgreich und konfliktfrei schaffen, dann werden Sie wahrscheinlich keine Gegenklage eines Anwalts des Einbrechers bekommen.
Wenn Ihr Hund den Einbrecher beißt oder der Einbrecher von einer frei liegenden Leiter fällt oder auf der Flucht die Treppe hinab stürzt und sich dabei verletzt, könnte es vielleicht sein, dass Sie dafür verantwortlich gemacht werden. Sollte der Einbrecher Ihre Gastfreundschaft mit Aggressivität danken, dann wäre es für Sie allerdings vorteilhaft, wenn Sie die überzeugenderen, schlagkräftigeren Argumente haben.
Sie können sich viel Ärger ersparen, wenn Sie rechtzeitig richtig planen und Einbrechern keine Chance für ungebetene Besuche lassen. Wirkungsvolle mechanische und elektrische Sicherungsvorrichtungen sollen verhindern, dass Einbrecher Ihren Privatbereich betreten können. Sichern Sie jede Öffnung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses gegen einen Einbruch.
Zusätzliche technische Schutzvorrichtungen können den Schutz des Privatbereichs noch besser sichern.
Lassen Sie sich von Experten beraten und nutzen Sie zu Ihrem eigenen Vorteil die aktuellen Einbruchschutzmassnahmen und Vorrichtungen. Es ist Ihre Sicherheit.